Besuchsregelung
Gültig ab 01.03.2023
Ab dem 1. März 2023 entfällt die Testpflicht für Besucher in Pflegeheimen.
Das heißt:
1. Immunisierte und Nicht Immunisierte Besucher*innen können ohne Testung die Einrichtung betreten.
2. Die Besuchszeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr sind aufgehoben.
3. Besuche an Wochenenden und Feiertagen müssen nicht mehr angemeldet werden.
ABER:
Besucher*innen müssen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen.
Besuche finden weiterhin im Bewohnerzimmer statt.
Sollten sich bei Ihnen Erkältungssymptome zeigen, bitten wir Sie, vernünftigerweise, auf einen Besuch zu verzichten.
Um Diskussionen vorzubeugen:
Das Personal in Pflegeheimen ist ab dem 1. März 2023 von der Maskenpflicht befreit.
Wir bitten Sie dies zu respektieren.
Vielen Dank