Besuchsregelung

Gültig ab 01.03.2023

Ab dem 1. März 2023 entfällt die Testpflicht für Besucher in Pflegeheimen.

Das heißt:

1. Immunisierte und Nicht Immunisierte Besucher*innen können ohne Testung die Einrichtung betreten.

2. Die Besuchszeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr sind aufgehoben.

3. Besuche an Wochenenden und Feiertagen müssen nicht mehr angemeldet werden.

 

ABER:

Besucher*innen müssen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen.

Besuche finden weiterhin im Bewohnerzimmer statt.

Sollten sich bei Ihnen Erkältungssymptome zeigen, bitten wir Sie, vernünftigerweise, auf einen Besuch zu verzichten.

 

Um Diskussionen vorzubeugen:

Das Personal in Pflegeheimen ist ab dem 1. März 2023 von der Maskenpflicht befreit.

 

Wir bitten Sie dies zu respektieren.

Vielen Dank